Wahlgrab
Bei einem Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung selbst bestimmt werden. Je nach Art können mehrere Beisetzungen auf einer Grabstelle vorgenommen werden. Grabmal und Grabpflege fallen so nur einmal an.
Ist bereits ein Grab vorhanden, wird die Verwendbarkeit geprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt.
Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann aber verlängert werden.
Wahlgrab für zwei Erdbestattungen
Urnenwahlgrab für 2 Urnen