Wahlgrab

Bei einem Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung selbst bestimmt werden. Je nach Art können mehrere Beisetzungen auf einer Grabstelle vorgenommen werden. Grabmal und Grabpflege fallen so nur einmal an.

Ist bereits ein Grab vorhanden, wird die Verwendbarkeit geprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt.

Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann aber verlängert werden.

WahlgrabWahlgrab für zwei Erdbestattungen

UrnenwahlgrabUrnenwahlgrab für 2 Urnen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.